Die Zahl am oberen Teil der dem Waldeigentümer zugewandten Seite (Südwestseite) bedeutet, dass dieser Stein die Nummer 52 einer fortlaufenden Nummerierung ab einem bestimmten Ausgangspunkt ist. Der mit Stiel versehene Rost darunter ist das Symbol für die Gemeinde Haardt. Der Rost ist allerdings das ureigenste Wappenzeichen von Gimmeldingen, jedoch ohne Stiel. Da Haardt und Gimmeldingen aber einst eine Verwaltungseinheit bildeten, kam der Rost auch auf die Grenzsteine der späteren Gemeinde Haardt. Um Verwechslungen vorzubeugen, wurde dem Rost der neuen Grenzsteine
aufgrund der Gemarkungsabgrenzung und der Waldteilung (1835) ein Stiel hinzugefügt. Was die Zahl 64 bedeutet, ist nicht bekannt. Die übrigen Seiten des Steines zeigen unüblichereise keinerlei Kennzeichnung. Auch die Rillen (Weiser) auf der Kopfseite geben Rätsel auf. Sie bedeuten einen Dreimärker, also drei Eigentümer, was offensichtlich aber nicht der Fall war. Nach meinen Recherchen muss der Stein auf rein Haardter Territorium stehen; das würde auch erklären, warum er keine weitere Kennzeichnung enthält. Der Stein bleibt jedoch ein Rätsel.